Günstigkeit – Vergleich von Tarifverträgen
Günstigkeit eines Tarifvertrages
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.08.2018, Aktenzeichen 5 AZR 551/17
Werden Tarifverträge verglichen um festzustellen, welcher Tarifvertrag günstiger ist, sind Sachgruppenvergleiche heranzuziehen. Teilbereiche von Tarifregelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, werden verglichen. Arbeitszeit und Arbeitsentgelt sind zu einer Sachgruppe zusammenzufassen.