BAG bestätigt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung einer Headset-Pflicht

Bundesarbeitsgericht (1. Senat), Beschluss vom 16.07.2024, Aktenzeichen 1 ABR 16/23 Amtlicher Leitsatz: Ein Headset-System, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Arbeitnehmern mitzuhören, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. Absatz 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Seine Einführung und Nutzung unterliegt auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht … Weiterlesen