Arbeitszeiterfassungssystem – Pflicht in der EU
System zur Arbeitszeiterfassung – Pflicht in der EU
Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 14.05.2019, Aktenzeichen C 55/18
Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen Arbeitgeber verpflichten ein Arbeitszeiterfassungssystem einzusetzen. Nur ein System, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen wird, garantiert, dass die Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der Anspruch auf Mindestruhezeiten für die Arbeitnehmer vollständig gewährleistet wird.