Option auf Home-Office ist kein weniger einschneidendes Mittel im Vergleich zu einer Änderungskündigung mit Änderung des Arbeitsortes
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (9. Kammer), Urteil vom 04.11.2024, Aktenzeichen 9 Sa 42/24 Amtlicher Leitsatz: Die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung aus dem Homeoffice zu gestatten, stellt kein milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung dar, mit der der Arbeitsort des Arbeitnehmers geändert wird. Tatbestand: Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung. Der Kläger war … Weiterlesen