Vorrang der Individualabrede
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016, Aktenzeichen 5 AZR 129/16
Die Individualabrede hat Vorrang vor den Regelungen eines schriftlich vorformulierten Arbeitsvertrages.
Kündigung Abfindung Betriebsrat
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016, Aktenzeichen 5 AZR 129/16
Die Individualabrede hat Vorrang vor den Regelungen eines schriftlich vorformulierten Arbeitsvertrages.
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