Mindestlohn im Taxigewerbe
Anspruch auf Mindestlohn für Standzeiten im Taxigewerbe
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2018, Aktenzeichen 26 Sa 1151/17
Taxifahrer haben für Wartezeiten Anspruch auf Mindestlohn, da sie nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraumes bestimmen können, sondern sich an einem von der Arbeitgeberin bestimmten Ort bereithalten müssen, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.