Personalplanung mit dem Betriebsrat
Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats bei Personalplanung
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2017, Aktenzeichen 2 TaBV 5/16
Für die Personalplanung im Einzelbetrieb ist der Betriebsrat zuständig, nicht der Gesamtbetriebsrat.