Innerbetriebliche Stellenausschreibung für Leiharbeitnehmer
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013, Aktenzeichen 1 ABR 25/12
Sollen Arbeitsplätze im Betrieb mit Leiharbeitnehmern besetzt werden, ist eine innerbetriebliche Ausschreibung erforderlich. Die innerbetriebliche Ausschreibung ist selbst dann erforderlich, wenn die Arbeitsplätze nur vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.