Anspruch auf volles Insolvenzgeld wegen Annahmeverzug
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.05.2012, L 18 AL 385/10
Ein Veranstaltungsunternehmen beschäftigte für die Aufführung eines Musicals befristet einen Schauspieler. Die Generalprobe wurde abgebrochen, es musste ein anderer Veranstaltungsort gefunden werden. Im Laufe der Zeit zeigte sich, der Veranstalter war nicht in der Lage einen neuen Aufführungsort zu bestimmen. Damit kam das Veranstaltungsunternehmen in Verzug, weil es die vereinbarte Arbeitsleistung nicht in Anspruch nahm. Durch den entstandenen Annahmeverzug, der von einer Insolvenz begleitet war, mussten dem Schauspieler vereinbarte Auftritte vergütet werden, obwohl die Veranstaltungen nicht stattfanden.