Betriebsrat nahezu unkündbar

Diese Kündigungen eines Betriebsratsmitgliedes sind nicht zulässig

Arbeitsgericht Iserlohn, Urteil vom 08.08.2017, Aktenzeichen 5 Ca 506/17

Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist auch aus noch so dringenden betrieblichen Bedürfnissen nicht möglich. Lediglich für die Fälle der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung sind Ausnahmetatbestände normiert.

Widerruf Weihnachtsgeld bei wirtschaftlicher Notlage

Widerruf der Zahlung von Weihnachtsgeld

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2017, Aktenzeichen 1 AZR 774/14

Ist der Widerruf der Zahlung von Weihnachtsgeld im Falle einer wirtschaftlichen Notlage im Arbeitsvertrag vereinbart, darf die Arbeitgeberin die Zahlung dann widerrufen, wenn die Notlage tatsächlich eintritt.

Kündigungsschutzklage während Insolvenz

Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter möglich

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.12.2014, Aktenzeichen 6 Sa 550/14

Findet nach der Kündigung ein Betriebsübergang statt, kann die Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter gerichtet werden, auch wenn der Betriebsübergang bereits vor der Klageerhebung stattgefunden hat. Der neue Inhaber muss das gekündigte Arbeitsverhältnis übernehmen und sich die Kündigungsschutzklage zurechnen lassen.

Nicht arbeiten beendet nicht den Job

Nichterscheinen zur Arbeit ist grundsätzlich keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2013, Aktenzeichen 8 AZR 130/13

Kommt ein Arbeitnehmer nicht seiner Arbeitspflicht nach, bedeutet dieser Umstand nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Sozialplan – Abfindung bei Insolvenz

Abfindung – Ansprüche aus Sozialplan bei Insolvenz

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.Oktober 2013, Aktenzeichen 5 Sa 823/13

Ansprüche aus einem Sozialplan werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als nachrangige Forderungen bedient. Solange nicht alle Verbindlichkeiten aus der Insolvenz eindeutig ermittelt wurden, können die Ansprüche aus dem Sozialplan nicht verjähren.

Kündigung ohne konkreten Kündigungstermin wirksam

Wirksamkeit einer Kündigung mit auslegbarem Kündigungstermin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen 6 AZR 805/11

Eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin wurde mit möglichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB untersetzt. Zusätzlich wurde die längstmögliche Kündigungsfrist gem. § 111 InsO von maximal 3 Monaten erwähnt. Die gekündigte Industriekauffrau war der Auffassung, die Kündigung sei unwirksam, da kein konkreter Kündigungstermin genannt wurde.

Insolvenzgeld wegen Annahmeverzug

Anspruch auf volles Insolvenzgeld wegen Annahmeverzug

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.05.2012, L 18 AL 385/10

Ein Veranstaltungsunternehmen beschäftigte für die Aufführung eines Musicals befristet einen Schauspieler. Die Generalprobe wurde abgebrochen, es musste ein anderer Veranstaltungsort gefunden werden. Im Laufe der Zeit zeigte sich, der Veranstalter war nicht in der Lage einen neuen Aufführungsort zu bestimmen. Damit kam das Veranstaltungsunternehmen in Verzug, weil es die vereinbarte Arbeitsleistung nicht in Anspruch nahm. Durch den entstandenen Annahmeverzug, der von einer Insolvenz begleitet war, mussten dem Schauspieler vereinbarte Auftritte vergütet werden, obwohl die Veranstaltungen nicht stattfanden.