Abfindung löst keine Sperrzeit für Arbeitslosengeld aus
Trotz Abfindung Anspruch auf Arbeitslosengeld
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen L9 AL 42/10
Droht eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung der Arbeitgeberin, so hat ein Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er zuvor eine hohe Abfindung erhalten hat. Eine Sperrzeit ist nicht zu verhängen.