Leiharbeitnehmer und Belegschaftsgröße
Leiharbeitnehmer zählen häufig als Belegschaft
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 335/10
Leiharbeitnehmer, die länger als 3 Monate im Betrieb beschäftigt sind, zählen nach § 111 Satz 1 BetrVG für die maßgebliche Ermittlung der Unternehmensgröße.