Klagezustellung trotz fehlerhaft benannter Partei
Empfänger einer Klagezustellung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Februar 2014, Aktenzeichen 2 AZR 248/13
Eine Klage darf nicht an einer unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnung der gegnerischen Partei scheitern, solange eindeutig erkennbar ist, welche juristische Partei tatsächlich gemeint ist.