Sachgrundlose Befristung nach sehr kurzem Arbeitsverhältnis unzulässig?

Sachgrundlose Befristung nach sehr kurzem Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2021, Aktenzeichen 7 AZR 530/20

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nicht zulässig, wenn mit derselben Arbeitgeberin bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Keine elektronische Signatur ohne erforderliches Zertifikat

Gültigkeit einer elektronischen Signatur

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2021, Aktenzeichen 36 Ca 15296/20

Wird ein System zur elektronischen Signatur ohne erforderliches Zertifikat verwendet, ist das elektronisch unterzeichnete Dokument ungültig.

Gefahr einer Kettenbefristung

Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019, Aktenzeichen 7 AZR 548/17

Die Gefahr einer Kettenbefristung ist gegeben, wenn zwischen den Parteien bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit noch nicht aufgenommen hat, zum Beispiel weil er im Zeitpunkt des vereinbarten Vertragsbeginns arbeitsunfähig erkrankt war oder unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist.