Klageverzichtsprämie unabhängig von Obergrenze Sozialplan

Sozialplan kann Klageverzichtsprämie nicht begrenzen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.2021, Aktenzeichen 1 AZR 562\20

Wird mit Empfängern von Leistungen aus einem Sozialplan eine zusätzliche Prämie vereinbart, falls diese sich dazu verpflichten keine Kündigungsschutzklage einzureichen, darf diese Klageverzichtsprämie nicht der Obergrenze des Sozialplans unterliegen.

Sozialplanleistungen dürfen nicht Kündigungsschutzklage beeinflussen

Klageverzichtsprämie abhängig vom Sozialplan unwirksam

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.01.2021, Aktenzeichen 4 Sa 217/20

Leistungen in Sozialplänen, die dem Ausgleich oder der Abmilderung der mit einer Betriebsänderung für die Arbeitnehmer verbundenen wirtschaftlichen Nachteile dienen, dürfen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage (Klageverzichtsprämie) abhängig gemacht werden.