Klageverzichtsprämie unabhängig von Obergrenze Sozialplan
Sozialplan kann Klageverzichtsprämie nicht begrenzen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.2021, Aktenzeichen 1 AZR 562\20
Wird mit Empfängern von Leistungen aus einem Sozialplan eine zusätzliche Prämie vereinbart, falls diese sich dazu verpflichten keine Kündigungsschutzklage einzureichen, darf diese Klageverzichtsprämie nicht der Obergrenze des Sozialplans unterliegen.