Arbeitslosengeld – Anrechnung während Karenzzeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10.
Ein Arbeitnehmer unterlag ein Jahr nach der Kündigung dem Wettbewerbsverbot. Er durfte nach der Kündigung in keiner Weise tätig werden, die in direkter Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Eine vertragliche Klausel sah die Zahlung von 50% Ausgleichzahlung vor. Gleichzeitig wurde festgelegt, Einkünfte aus anderen Erwerbsquellen anzurechnen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu entscheiden in welcher Höhe das Arbeitslosengeld anzurechnen ist.