Wann gibt es konzernweiten Kündigungsschutz?

Kündigungsschutz innerhalb einer Konzerngesellschaft

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 03.02.2022, Aktenzeichen 3 Ca 1698/21

Ist eine Arbeitnehmerin in die Matrixstruktur des Konzerns eingebunden, muss ihre Kündigung auch innerhalb dieser Struktur betrachtet werden, nicht nur bezogen auf die jetzige Arbeitgeberin. Ein konzernweiter Kündigungsschutz kommt vor allem dann in Betracht, wenn im Arbeitsvertrag ein konzernweiter Einsatz der Arbeitnehmerin vereinbart wurde.

Zustimmung des Arbeitnehmers bei Betriebsspaltung

Wahlrecht des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsaufspaltung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2017, Aktenzeichen 8 AZR 63/16

Im Fall der Betriebsaufspaltung muss der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zustimmen. Fehlt die Zustimmung, hat der Arbeitnehmer das Wahlrecht, mit welchem der übernehmenden Rechtsträger das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.