Konzernbetriebsvereinbarung – Geltung nach Betriebsübergang
Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018, Aktenzeichen 6 TaBV 4/18
Betriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang kollektivrechtlich weiter. Das gilt auch für Konzernbetriebsvereinbarungen, die dann als Einzelbetriebsvereinbarung weiter gelten.