Konzernbetriebsvereinbarung – Geltung nach Betriebsübergang

Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018, Aktenzeichen 6 TaBV 4/18

Betriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang kollektivrechtlich weiter. Das gilt auch für Konzernbetriebsvereinbarungen, die dann als Einzelbetriebsvereinbarung weiter gelten.

Anspruch auf generelle Freistellung für Mitglied im Konzernbetriebsrat

Freistellung für die Tätigkeit als Konzernbetriebsratsmitglied

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2018, Aktenzeichen 7 ABR 14/17

Der Konzernbetriebsrat kann einen eigenen Anspruch auf eine generelle Freistellung oder Teilfreistellung eines oder mehrerer seiner Mitglieder erheben, sofern die Freistellung für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben des Konzernbetriebsrats erforderlich ist.

Zustimmung des Arbeitnehmers bei Betriebsspaltung

Wahlrecht des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsaufspaltung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2017, Aktenzeichen 8 AZR 63/16

Im Fall der Betriebsaufspaltung muss der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zustimmen. Fehlt die Zustimmung, hat der Arbeitnehmer das Wahlrecht, mit welchem der übernehmenden Rechtsträger das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.

Betriebliche Facebook-Seite kann der Mitbestimmung unterliegen

Mitbestimmung bei betrieblicher Facebook-Seite

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2016, Aktenzeichen 1 ABR 7/15

Können Besucher über eine betriebliche Facebook-Seite Postings zum Verhalten und zur Leistung von Mitarbeitern öffentlich einstellen, handelt es sich um eine technische Einrichtung zur Überwachung von Mitarbeitern, die der betrieblichen Mitbestimmung unterliegt.

Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Überwachung

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei betrieblichem Überwachungssystem

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2016, Aktenzeichen 1 ABR 68/13

Dem Betriebsrat steht ein Mitbestimmungsrecht über Einrichtungen, die das Verhalten und die Leistung von Arbeitnehmern überwachen, zu. Dagegen ist der Konzernbetriebsrat nicht für die Ausübung des Mitbestimmungsrechts in Bezug auf die eingesetzten Überwachungsanlagen zuständig.