Kein Kopftuchverbot in öffentlichen Kitas
Muslimische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.Oktober 2016, Aktenzeichen 1 BvR 354/11
Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gewährleistet den Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft die Freiheit, den Regeln ihres Glaubens gemäß einem religiösen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines Kopftuchs der Fall sein kann, wenn dies hinreichend plausibel begründet wird.