Außerordentliche Kündigung unwirksam – trotz Annahme von Schmiergeld
Außerordentliche Kündigung unwirksam
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22. November 2012, 13 Sa 614/12
Nimmt ein Angestellter im öffentlichen Dienst Schmiergeld entgegen, ist damit nicht zwangsweise eine außerordentliche Kündigung durch die Arbeitgeberin gerechtfertigt.