Wo kann der Gesamtbetriebsrat tagen?
Ort für eine Sitzung des Gesamtbetriebsrats
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.02.2020, Aktenzeichen 1 TaBV 21/19
Der Gesamtbetriebsrat muss nicht zwangsläufig seine Sitzungen am Unternehmenssitz abhalten. Für eine Sitzung an einem betriebsratlosen Standort müssen jedoch erhebliche Gründe vorliegen.