Schulungskosten Betriebsrat
Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11.03.2019, Aktenzeichen 16 TaBV 201/18
Die Arbeitgeberin hat die Kosten zu tragen, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen, einschließlich der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Schulungskosten.