Schulungskosten Betriebsrat

Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11.03.2019, Aktenzeichen 16 TaBV 201/18

Die Arbeitgeberin hat die Kosten zu tragen, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen, einschließlich der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Schulungskosten.