Recht auf Mitbestimmung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement
Mitbestimmung bei betrieblicher Wiedereingliederung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 14/14
Dem Betriebsrat steht ein Initiativrecht für die Ausgestaltung des Klärungsprozesses im betrieblichen Eingliederungsmanagement zu. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen ihr Einverständnis zur Beteiligung des Betriebsrats erklären.