Sondervergütungen sind keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung

Berücksichtigung von Sondervergütung bei krankheitsbedingter Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2021, Aktenzeichen 2 AZR 125/21

Leistungen, etwa in Form von Sondervergütungen, die die Arbeitgeberin zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt, stellen selbst dann keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung dar, wenn sie nicht allein für den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern auch für eine Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gezahlt werden.

Lange Krankheit – Kündigung?

Außerordentliche Kündigung bei langen Krankheitszeiten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, Aktenzeichen 2 AZR 6/18

Ist damit zu rechnen, dass die Arbeitgeberin für mehr als ein Drittel aller Arbeitstage im Jahr Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten hat, kann vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung, ein ordentlich unkündbares Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst außerordentlich kündbar sein.

Krankengeld – keine finanzielle Besserstellung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.08.2011, 5 AZR 227/10

Die Krankheit eines Beschäftigten währte 6 Wochen und 35 Tage. 6 Wochen lang gilt die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, für den Lohnausgleich des erkrankten Mitarbeiters aufzukommen. Alle Zahlungen, die darüber hinaus gehen, basieren grundsätzlich auf arbeitsvertraglichen  Vereinbarungen oder auf Regelungen in Tarifverträgen. In diesem Fall gab es einen Manteltarifvertrag (MTV), der die Höhe der Krankenzulage nach Ablauf von 6 Wochen regelt. Für die Ermittlung der Krankenzulage war die Bruttovergütung der letzten 12 Monate vor der Krankheit abzüglich des – fiktiven – Krankengeldes, das der Beschäftigte bekommen würde, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wäre, zu berücksichtigen.