Erneute Kündigung erfordert erneute Anhörung des Betriebsrats
Anhörung Betriebsrat bei Kündigung
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 08.12.2020, Aktenzeichen 7 Sa 226/20
Das durch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats erworbene Recht zum Ausspruch der Kündigung ist durch den Zugang der Kündigung verbraucht. Eine erneute Kündigung erfordert eine erneute Anhörung des Betriebsrats.