Kündigung Betriebsrat ohne Ersatzmitglied
Kündigung eines einköpfigen Betriebsrates
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, Aktenzeichen 2 AZR 401/17
Wird in kleineren Betrieben der Betriebsrat aus einer Person gebildet und es gibt kein Ersatzmitglied, besteht im Falle der Kündigung wegen Selbstbetroffenheit des Betriebsratsmitgliedes kein beteiligungsfähiger Betriebsrat. Die Arbeitgeberin hat unmittelbar im Beschlussverfahren die Zustimmungsersetzung einzuholen.