Kündigungsschutzgesetz im Kleinbetrieb nicht anwendbar

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.2017, Aktenzeichen 2 AZR 427/16

Sind zwei Betriebsstätten mit gleicher Arbeitgeberin als eigenständige Betriebe mit jeweils weniger als 10 Mitarbeitern zu betrachten, so kann das Kündigungsschutzgesetz nicht für beide Betriebsstätten als einheitlicher Betrieb angewandt werden.

Kündigung behindert nicht zwingend Teilnahme an Betriebsversammlung

Teilnahme an Betriebsversammlung trotz Kündigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.02.2017, Aktenzeichen 3 TaBVGa 1/17

Hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage gegen seine fristlosen Kündigungen eingereicht, ist ihm der Zutritt zur Betriebsversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahlen in gleicher Form wie einem Betriebsangehörigen zu gewähren, um sein aktives und passives Wahlrecht nutzen zu können.

Befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden

Zwingende Schriftform für ein befristetes Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2016, Aktenzeichen 7 AZR 797/14

Für die Befristung eines Arbeitsvertrages gilt zwingend die Schriftform, um größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Notwendige Beratungen bevor Kündigung bei Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2016, Aktenzeichen 5 Sa 1580/15

Eine Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen ist unwirksam, wenn nicht ausreichend mit dem Betriebsrat über die Vermeidung oder Einschränkung der geplanten Entlassungen sowie über Möglichkeiten, die Folgen zu mildern, beraten wurde.

Abmahnung geht vor Kündigung

Kündigung ohne Abmahnung nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.April 2013, Aktenzeichen 10 Sa 2339/12

Kann bereits mit einer Abmahnung die zukünftige Vertragstreue einer Mitarbeiterin erreicht werden, muss dieses Mittel zur Verhaltenssteuerung genutzt werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Eine Kündigung muss zudem mit einer Interessenabwägung verbunden werden und der Prüfung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Mehrere Kündigungen eine Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.2014, Aktenzeichen 2 AZR 163/14

Wird eine Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht, umfasst der Antrag auf Kündigungsschutz weitere Kündigungen, die möglicherweise während der Kündigungsfrist folgen, und innerhalb der Frist oder mit ihrem Ablauf, Wirkung entfalten sollen. Die Arbeitgeberin muss davon ausgehen, dass die Kündigungsschutzklage zugleich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch andere Tatbestände bis zu dem in der Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin gerichtet ist.

Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung

Rückerstattung der Fortbildungskosten unangemessen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2014, Aktenzeichen 9 AZR 545/12

Es kann unangemessen sein, dass ein Arbeitnehmer seine Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung selbst zu tragen hat. Insbesondere, wenn die vertragliche Formulierung zur Rückzahlung einseitig von der Arbeitgeberin vorgegeben wurde und nicht die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtige.