Nicht arbeiten beendet nicht den Job

Nichterscheinen zur Arbeit ist grundsätzlich keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2013, Aktenzeichen 8 AZR 130/13

Kommt ein Arbeitnehmer nicht seiner Arbeitspflicht nach, bedeutet dieser Umstand nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Personenbedingte Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat nicht zwingend

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 583/12

Begeht ein Polizist außerdienstlich eine Straftat, muss diese Straftat nicht zwingend der Anlass für eine Kündigung sein. Unter Betrachtung der konkreten Umstände hat die Arbeitgeberin abzuwägen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich erscheint.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2013, Aktenzeichen 9 Sa 138/13

Eine Kündigungsschutzklage dient neben der Aufrechterhaltung von direkten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch der Erhaltung von Ansprüchen, die mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, wie etwa Urlaubsansprüchen.

Verdachtskündigung ungültig

Verdachtskündigung nicht gerechtfertigt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2013, Aktenzeichen 28 Ca 3420/13

Beabsichtigt eine Arbeitgeberin eine Anhörung in Vorbereitung einer Verdachtskündigung, so muss sie bereits in der Einladung eindeutig über das Thema informieren sowie auf die Folgen hinweisen. Der verdächtigten Person muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen.

Kündigung ohne konkreten Kündigungstermin wirksam

Wirksamkeit einer Kündigung mit auslegbarem Kündigungstermin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen 6 AZR 805/11

Eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin wurde mit möglichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB untersetzt. Zusätzlich wurde die längstmögliche Kündigungsfrist gem. § 111 InsO von maximal 3 Monaten erwähnt. Die gekündigte Industriekauffrau war der Auffassung, die Kündigung sei unwirksam, da kein konkreter Kündigungstermin genannt wurde.

Keine Rückzahlung der Ausbildungskosten

Rückzahlung von Ausbildungskosten

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.05.2013, Aktenzeichen 3 AZR 103/12

Ausbildungskosten müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn die Rückzahlung eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Eine unangemessene Benachteiligung besteht etwa darin, dass die Rückzahlung nur an das vertragswidrige Verhalten einer Seite gebunden ist. Eine Rückzahlung ist auch ausgeschlossen, wenn bereits die Rückzahlungsklausel als unangemessene Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen ist.

Urlaubsabgeltung bedeutet Zahlung von Geld

Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist reiner Geldanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2012, 9 AZR 652/10

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers endete durch Kündigung. Nach Beendigung des Rechtsstreites über den Kündigungstermin klagte der Arbeitnehmer die Entlohnung für nicht beanspruchten Urlaub während der Arbeitsphase ein. Mit seinem Urteil stellte das BAG klar, Urlaubsabgeltung ist ein reiner Geldanspruch, der nicht den Verfallsfristen des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) unterliegt.