Nicht arbeiten beendet nicht den Job
Nichterscheinen zur Arbeit ist grundsätzlich keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2013, Aktenzeichen 8 AZR 130/13
Kommt ein Arbeitnehmer nicht seiner Arbeitspflicht nach, bedeutet dieser Umstand nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.