Gleicher Kündigungsgrund bei wiederholter Kündigung

Wiederholte Änderungskündigung mit gleichem Kündigungsgrund

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2014, Aktenzeichen AZR 840/12

Die Begründung einer Kündigung kann nicht wiederholt angewendet werden, wenn eine gleich begründete Kündigung bereits rechtskräftig abgewiesen wurde und sich die Voraussetzungen für die Kündigung nicht geändert haben.