Fehlender leidensgerechter Arbeitsplatz – Schadenersatz
Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlender Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 22.03.2012, 5 Sa 336/11
Wird ein Arbeitnehmer wegen nicht ausreichender Arbeitsfähigkeit vom Arbeitgeber freigestellt, so hat er Anspruch auf Schadenersatz. Der Anspruch entsteht jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber in der Lage ist, einem gesundheitlich behinderten Mitarbeiter einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen und eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters mit bestimmten, seinem Arbeitsvertrag entsprechenden Tätigkeiten möglich ist.