Kündigung unwirksam bei grob fehlerhafter Sozialauswahl
Grob fehlerhafte Sozialauswahl Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.07.2022, Aktenzeichen 18 SA 1548/21 Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt und daher rechtsunwirksam, wenn die soziale Auswahl der Arbeitnehmer grob fehlerhaft vorgenommen wurde. Ein schwerbehinderter Logistiker war bei der Arbeitgeberin seit März 1990 im Bereich der Intralogistik ohne schriftlichen Arbeitsvertrag tätig. Um weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können, wurden … Weiterlesen