Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nur nach vorheriger Vereinbarung
Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2017, Aktenzeichen 7 AZR 291/15
Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn diese vereinbart ist.