Geringerer Sozialplanabfindungsanspruch für kurz vor Renteneintritt stehende Arbeitnehmer ist keine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters

Landesarbeitsgericht Nürnberg (8. Kammer), Urteil vom 19.01.2023, Aktenzeichen 8 Sa 164/22 Amtliche Leitsätze: 1. Eine Abfindungsregelung in einem Sozialplan, die für die Arbeitnehmer, die vor Stichtag das 62. Lebensjahr vollendet haben und die nach dem 24-monatigen Bezug von Arbeitslosengeld I entweder eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen oder die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können, eine Kürzung … Weiterlesen