Eine Kurzarbeitsvereinbarung sollte eine Frist für die Ankündigung von Änderungen der Arbeitszeiten sowie das voraussichtliche Ende der Kurzarbeit festlegen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 04.02.2025, Aktenzeichen 10 SLa 470/24 Leitsätze:  Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen.  Das Arbeitsgericht hat der Klage in dem Umfang stattgegeben, der Gegenstand des Berufungsverfahrens ist. Zur Begründung führte es aus, dass die Beklagte 54 Urlaubstage aus den Jahren 2020 bis 2022 mit jeweils 122,24 Euro brutto abzüglich … Weiterlesen

Wirksamkeit fristlose Kündigung – Unentschuldigtes Fehlen

Fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2022, Aktenzeichen 6 Sa115/22 Für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung hat eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattzufinden, also eine Prüfung, ob das Mittel der fristlosen Kündigung zur Erreichung des Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist. Ein Unternehmen, das im Messebau angesiedelt ist, hatte bis Juli 2021, … Weiterlesen

Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

Informationsrecht des Wirtschaftsausschusses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2019, Aktenzeichen 1 ABR 35/18

Der Wirtschaftsausschuss ist über die wirtschaftliche und finanzielle Lage in dem Unternehmen zu unterrichten in dem er gebildet ist. Er ist nicht berechtigt, Informationen über die finanzielle und wirtschaftliche Lage des beherrschenden Unternehmens zu verlangen, selbst wenn enge steuerrelevante Beziehungen (Organschaft) zwischen beiden Unternehmen bestehen.

Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit

Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.11.2015, Aktenzeichen 4 Sa 1108/14

Eine Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit ist nur dann wirksam wenn Beginn und Dauer der Kurzarbeit, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffenen Abteilungen sowie die Zeiträume des Arbeitsausfalls konkret geregelt sind.

Ungekürzter Lohn bei Kurzarbeit

Ungekürztes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12.06.2014, Aktenzeichen 11 Sa 1566/13

Wird Kurzarbeit angeordnet, so müssen konkrete Vereinbarungen mit einzelnen Mitarbeitern getroffen werden. Eine allgemeine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, ohne konkrete Regelungen für einzelne Mitarbeiter, ist ungültig.