Festes Arbeitsverhältnis für Leiharbeiter
Übernahme eines Leiharbeitnehmers in Vollzeitbeschäftigung
Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 05.02.2015, Aktenzeichen 5 Ca 1390/14
Eine Betriebsvereinbarung kann die Übernahme von Leiharbeitnehmern in eine Vollbeschäftigung regeln.