Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ist rechtswidrig

Betriebsrat verweigert Zustimmung für dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013, Aktenzeichen 7 ABR 91/11

Wird ein Leiharbeitnehmer unbegrenzt anstelle eines Stammarbeitnehmers eingesetzt, ist das ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Betriebsrat kann berechtigt seine Zustimmung verweigern.

Gleicher Lohn für Leiharbeiter

Gleiches Einkommen bei Arbeitnehmerüberlassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 1047/12

Beschäftigte, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, haben den Anspruch auf gleiche Entlohnung wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer (Equal-Pay). Gibt es beim Entleiher keine vergleichbaren Arbeitnehmer, so hat der Entleiher Auskunft zu gewähren, zu welchen Bedingungen er eigenes Personal an diesem Arbeitsplatz beschäftigen würde.

Innerbetriebliche Stellenausschreibung für Leiharbeitnehmer

Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013, Aktenzeichen 1 ABR 25/12

Sollen Arbeitsplätze im Betrieb mit Leiharbeitnehmern besetzt werden, ist eine innerbetriebliche Ausschreibung erforderlich. Die innerbetriebliche Ausschreibung ist selbst dann erforderlich, wenn die Arbeitsplätze nur vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.

Leiharbeitnehmer nicht auf Dauerarbeitsplätzen

Arbeitnehmerüberlassung nicht für Dauerarbeitsplätze

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.Juli 2013, Aktenzeichen 4 Sa 18/13

Dauerarbeitsplätze dürfen nicht in Form einer Arbeitnehmerüberlassung besetzt werden. Wird dennoch ein Dauerarbeitsplatz per Arbeitnehmerüberlassung besetzt, entsteht nach § 10 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher.

Arbeitnehmerüberlassung darf nicht dauerhaft sein

Betriebsrat darf dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ablehnen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2012, 17 TaBV 124/11

Eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ist nicht zulässig. Beabsichtigt die Arbeitgeberin die dauerhafte Besetzung eines vorhandenen Arbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern, so kann der Betriebsrat die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers für diese Stelle ablehnen.

Leiharbeitnehmer und Belegschaftsgröße

Leiharbeitnehmer zählen häufig als Belegschaft

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 335/10

Leiharbeitnehmer, die länger als 3 Monate im Betrieb beschäftigt sind, zählen nach § 111 Satz 1 BetrVG für die maßgebliche Ermittlung der Unternehmensgröße.

CGZP kann keine Tarifverträge abschließen

CGZP ist nicht tariffähig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nicht tariffähig. Die CGZP ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann.

Leiharbeitnehmer haben Ansprüche aus Equal-Pay-Gebot

Ansprüche auf Arbeitsbedingungen nach dem Equal-Pay-Gebot

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.04.2012, 3 Sa 1657/11

Leiharbeitnehmer unterliegen dem Equal-Pay-Gebot nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG. Das bedeutet, sie haben Anspruch auf gleiche Entlohnung und Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb. Ein Ausschluss dieser Regelung ist nur möglich, wenn ein Tarifvertrag, der von dieser Regelung abweicht, auf das Arbeitsverhältnis angewandt wird.