Annahmeverzug: Darlegungs- und Beweislast der Arbeitgeberin
Vergütung von Annahmeverzug bei Leistungsunfähigkeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.07.2021, Aktenzeichen 5 AZR 543/20
Bezweifelt die Arbeitgeberin die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers bezüglich seines gestellten Anspruchs auf Annahmeverzug, trägt sie die Darlegungs- und Beweislast.