Schulungskosten Betriebsrat

Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11.03.2019, Aktenzeichen 16 TaBV 201/18

Die Arbeitgeberin hat die Kosten zu tragen, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen, einschließlich der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Schulungskosten.

Betriebsübergang unwirksam – Arbeitsverhältnis besteht fort

Fortbestand Arbeitsverhältnis nach unwirksamen Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2018, Aktenzeichen 8 AZR 308/16
(Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 25.01.2018, 8 AZR 309/16)

Geht ein Arbeitsverhältnis infolge eines unwirksamen Betriebsübergangs nicht auf den Erwerber über, bleibt das Arbeitsverhältnis mit der bisherigen Arbeitgeberin bestehen.