Zustellung elektronischer Lohanbrechnung nur mit Zustimmung

Elektronische Zustellung der Lohnabrechnung bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.09.2021, Aktenzeichen 2 Sa 179/21

Die in elektronischer Form übermittelte Lohnabrechnung gilt nur dann als dem Empfänger zugegangen, wenn er zuvor ausdrücklich oder konkludent zu erkennen gegeben hat, dass er mit der elektronischen Übermittlung der Lohnabrechnung einverstanden ist.