Lohnausfall für ein Betriebsratsmitglied
Zahlung des Lohnausfalls für ein Betriebsratsmitglied
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2012, 17 Sa 2212/12
Ein Betriebsratsmitglied war als Kraftfahrer tätig. Die normale durchschnittliche Arbeitszeit des Kraftfahrers enthielt stetig Überstunden. Für seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied wurde der Kraftfahrer zur Hälfte der Arbeitszeit freigestellt. Die Tätigkeit als Betriebsrat verminderte deutlich die Möglichkeit, Überstunden zu leisten. Im Halbjahr vor der umstrittenen Vergütung konnte der Kraftfahrer wegen seiner Betriebsratstätigkeit lediglich in 5 Wochen Überstunden leisten. Daraus resultierte die Streitfrage, auf welcher Basis die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied vergütet wird.