Arbeitszeit nach Tarifvertrag
Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen 19 Sa 1721/18
Arbeitsbedingungen, welche durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Ist der Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit durch Tarifvertrag geregelt, kann der Umfang der Arbeitszeit nicht durch eine Betriebsvereinbarung erhöht werden.