Betriebsvereinbarung nicht einseitig kündbar
Einseitiger Widerruf von Regelungen einer Betriebsvereinbarung
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2017, Aktenzeichen 14 Sa 1991/16
Sind in einer Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen vereinbart, kann die Arbeitgeberin nicht einseitig ohne Zustimmung des Betriebsrats die Zahlung der vereinbarten Sonderzahlungen einstellen.