Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats – Lohngestaltung
Betriebliche Mitbestimmung bei der Lohngestaltung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.02.2015, Aktenzeichen 4 AZR 778/13
Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.