Auch Kurzeinsatz von Leiharbeitnehmern berührt das Mitbestimmungsrecht
Mitbestimmung bei Kurzeinsatz von Leiharbeitnehmern
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2019, Aktenzeichen 1 ABR 17/18
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst bei Personaleinsatzplänen neben Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Lage der Pausen, auch die Bestimmung des Personenkreises, der seine Arbeitsleistung danach zu erbringen hat, selbst wenn der Personenkreis Arbeitnehmer umfasst, die für einen Tag zur Arbeitsleistung überlassen werden.