Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierungen
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2022, Aktenzeichen 7 TaBV 17/20
Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats an der Eingruppierung dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen. Es bewirkt innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen.