Feststellung der betrieblichen Mitbestimmung des Betriebsrates
Unberechtigtes Feststellungsbegehren des Betriebsrats zur Mitbestimmung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 19/14
Der Betriebsrat kann nicht nachträglich feststellen lassen, dass eine bereits durchgeführte personelle Maßnahme mitbestimmungspflichtig gewesen sei. Allerdings kann der Betriebsrat abstrakt und losgelöst vom Einzelfall, festzustellen lassen, ob eine Maßnahme der Mitbestimmung unterfalle.