Umkleidezeiten unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2015, Aktenzeichen 1 ABR 76/13

Umkleidezeiten für besonders auffällige Dienstkleidung können als betriebliche Arbeitszeit gelten. Als besonders auffällig gilt die Arbeitskleidung, wenn die Arbeitnehmer anhand ihrer Dienstkleidung im öffentlichen Raum als Mitarbeiter des Unternehmens ihrer Arbeitgeberin identifiziert werden können.

Mitbestimmung bei betrieblichen Meldeverfahren

Betriebliche Meldeverfahren sind mitbestimmungspflichtig

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 04.09.2014, Aktenzeichen 2 TaBV 50/13

Wird in einem Unternehmen ein Verhaltenskodex eingeführt, sind die dort bestimmten betrieblichen Meldeverfahren nach § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) mitbestimmungspflichtig. Kann für einen internationalen Konzern in Deutschland kein Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat errichtet werden, weil die Konzernführung im Ausland ansässig ist, so ist der Betriebsrat für die Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts zuständig.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze – Zuständigkeit der Gremien und Inhalt der Mitbestimmung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2015, Aktenzeichen 1 ABR 48/13

Werden Beurteilungsverfahren auf der Grundlage von Mitarbeitergesprächen vollzogen, sind diese vom Mitbestimmungsrecht erfasst.

Mitbestimmung bei Arbeitszeit

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitszeit im Orchester

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.06.2015, Aktenzeichen 1 ABR 71/13

Gespräche mit mindestens zwei Teilnehmern über die Sitzordnung im Orchester außerhalb der im Dienstplan festgelegten Zeiten dürfen nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung durch die Einigungsstelle angeordnet werden.

Mitbestimmungrecht des Betriebsrats

Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.05.2014, Aktenzeichen 1 ABR 50/12

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen nach § 99 Abs. 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) beruht auf der Art der betrieblichen Eingliederung der Beschäftigten. Es muss nicht berücksichtigt werden in welchem tatsächlichen Rechtsverhältnis die Beschäftigten zum Betriebsinhaber stehen.

Betriebsrat – Mitbestimmungsrecht bei Vergütung

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 1 ABR 57/12, Urteil vom 14.01.2014

Findet eine Änderung der vereinbarten Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter statt, so hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung. Entlohnungen, die integraler Bestandteil des Vergütungssystems sind, unterliegen der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats.

Betriebsrat Mitbestimmung Schichtplan

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstplänen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.07.2013, Aktenzeichen 1 ABR 19/12

Ein Spruch der Einigungsstelle war unwirksam, da festgelegt wurde, die Arbeitgeberin könne in Eilfällen den Dienstplan vorläufig allein in Kraft setzen oder ändern. Die Arbeitgeberin kann durch die Einigungsstelle nicht ermächtigt werden, den Schichtplan vorläufig ohne Zustimmung des Betriebsrats wirksam werden zu lassen.

Mitbestimmung Betriebsrat bei Auflagen für ärtzliches Attest

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Attest-Auflagen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2012, 3 TaBV 2149/11

Die Arbeitgeberin verlangte von einzelnen Arbeitnehmern in bestimmten Fällen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dieses Recht der Arbeitgeberin ist in einem Manteltarifvertrag verankert. Der Betriebsrat machte sein Mitbestimmungsrecht gelten. Da es sich um mehrere Fälle mit weitgehend gleichem Hintergrund handele, seien die Auflagen der Arbeitgeberin mitbestimmungspflichtig.

Betriebsrat sorgt für Einhaltung der Vorgaben für Überstunden

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.06.2012, 12 Ta 95/12

Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Betriebsrat die Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmung bezüglich der Arbeitszeitregelung im Rahmen des Arbeitszeitkontos für Arbeitnehmer.