Betriebsrat sorgt für Einhaltung der Vorgaben für Überstunden
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.06.2012, 12 Ta 95/12
Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Betriebsrat die Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmung bezüglich der Arbeitszeitregelung im Rahmen des Arbeitszeitkontos für Arbeitnehmer.