Zustimmung Betriebsrat durch Arbeitsgericht ersetzt

Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.02.2011, 9 TaBV 93/10

Ein Dienstleistungsunternehmen der Passagier- und Gepäckkontrolle beabsichtigte, für ein Jahr befristet, die Neueinstellung von 4 Mitarbeitern in Teilzeit. Im Rahmen des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG wurde die Zustimmung des Betriebsrates beantragt. Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung. Der Betriebsrat befürchtete, dass bereits beschäftigte Arbeitnehmer nicht mehr im bisherigen Umfang eingesetzt würden und sie Nachteile erlitten, weil ihnen durch die Neueinstellungen Stundenaufstockungen verwehrt würden. Auf Antrag der Arbeitgeberin wurde die Zustimmung des Betriebsrates ersetzt.

Mitbestimmung Betriebsrat Nachtarbeit

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Regelung der Nachtarbeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2012, 1 ABR 62/10

Dem Betriebsrat steht grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht zu, in welcher Form der Ausgleich für Nachtarbeit zu gewähren ist. Besteht jedoch bereits eine tarifliche Regelung zum Ausgleich von Nachtarbeit, entfällt das Mitbestimmungsrecht.

Mitbestimmungspflicht für betriebliche Lohngestaltung

Pflicht der Mitbestimmung des Betriebsrates für die betriebliche Lohngestaltung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 ABR 25/10

Eine bundesweit tätige Drogeriekette hat im Jahr 2000 einen Anerkennungstarifvertrag mit den Rechtsvorgängern der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Damit ist sie an die jeweils gültigen Tarifverträge für den Einzelhandel im Land Nordrhein-Westfalen gebunden.

Fehlende Betriesratsanhörung – Ordnungsgeld

Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.01.2012, 6 Ta 187/11

Mitarbeiter einer Klinik leisteten im Jahr 2008 auf Anweisung Überstunden. Die Klinik führte eine zusätzliche Schicht ein. Die Zustimmung des Betriebsrates wurde nicht eingeholt.
Fünf Ärzte arbeiteten im Monat Mai 2011 auf der Intensivstation ohne vorherige Bestätigung des Dienstplanes durch den Betriebsrat. Die Arbeitgeberin wurde erneut zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verpflichtet.

Mitbestimmung Betriebsrat – Vertragsstrafe

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2010, 1 ABR 62/08 NZA 2010, 592.

Vergleiche in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung: Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten an einen Dritten eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, ist unwirksam.