Verhaltensregelung für Arbeitnehmer unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitsunfähigkeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 43/14
Eine Regelung zu Nachweispflichten von Arbeitnehmern bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Der Gesamtbetriebsrat ist nicht zuständig.