Eine Betriebsveräußerung stellt an sich automatisch noch keine Betriebsänderung dar

Landesarbeitsgericht Thüringen (4. Kammer), Urteil vom 13.03.2024, Aktenzeichen 4 TaBV 3/23 Leitsätze:  Eine Betriebsveräußerung an sich und der Verkauf von Unternehmensanteilen stellen keine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG dar. Die Einigungsstelle ist zwingend primär zuständig für die Frage, ob ein Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in Unterlagen nach § 109a BetrVG besteht. Ein direkt … Weiterlesen