Betriebsratsmitglied bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Betriebszugang für freigestelltes Betriebsratsmitglied
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.12.2020, Aktenzeichen 16 TaBVGa 189/20
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat endet erst mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht während der Kündigungsfrist, auch wenn der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum von der Arbeitspflicht freigestellt ist.