Nicht tarifgebundene Lohnerhöhung nach Betriebsübergang

Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2011, 5 AZR 675/10

Ein Kundendiensttechniker ist Mitglied der IG Metall. Sein Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1981 weist für die Entlohnung den Bezug auf die jeweils gültigen Bestimmungen des Tarifvertrages der hessischen Metallindustrie aus. Im Rahmen eines Betriebsüberganges ging am 01.04.2007 das Arbeitsverhältnis auf einen neuen, nicht tarifgebundenen Arbeitgeber über. Einen neuen, nicht tarifgebundenen Arbeitsvertrag einschließlich damit verbundener Lohnerhöhungen lehnte der Kundendiensttechniker ab. Später klagte der Kundendiensttechniker die Lohnerhöhung ein, ohne dem damit verbundenen Arbeitsvertrag unterliegen zu wollen.